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Pressemitteilung zum Abschiebeverbot nach Italien

Nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster können über Italien eingereiste Schutz- oder Asylsuchende von Deutschland nicht ohne Weiteres dorthin zurückgeschickt werden. Das Gericht sieht in Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung. Zu den Urteilen erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio:


„Ein skandalöses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster will Deutschland auf die dauerhafte Anerkennung von Merkels Bruch von Dublin III festlegen. Rechtmäßige Rücküberstellungen nach Italien sollen aus humanitären Gründen einer dortigen, angeblichen Minderversorgung ausgeschlossen werden. Die Einübung in den akzeptierten Rechtsbruch trägt jetzt weitere Früchte. Das Virus der rechtsstaatlichen Verkommenheit der Regierung breitet sich ungehindert aus.


Selbst bei hypothetischer Anerkennung der lächerlichen Vorwürfe der afrikanischen Asylbewerber gegen das EU-Land Italien ist der richtige Weg natürlich nicht die erzwungene Rechtsbeugung in Deutschland – der Versuch, Merkels Unrecht in deutsches Recht zu gießen; vielmehr müssen die Betroffenen nach Italien rücküberstellt werden, wo sie dann vor italienischen wie europäischen Gerichten ihre Versorgungsstandards einklagen könnten.


Aber – wie wenig überraschend – geht es in Merkel-Deutschland nur noch um die fortdauernde Anwesenheit afrikanischer Ausländer unter dem Deck-Narrativ ‚Flüchtling‘ um jeden Preis. In der Schleifung aller Maßstäbe sind sich Exekutive und Judikative hier wieder einmal einig. Eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit ist nur noch mit der AfD-Fraktion zu haben.“


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