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Pressemitteilung: Baerbocks Aufnahmewilligkeit

Zum Umgang der Bundesregierung mit der Flüchtlingssituation in Folge des Krieges in der Ukraine teilt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, mit:


„Als sich Außenministerin Baerbock gestern noch bereiterklärte, bis zu 10 Millionen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland aufnehmen zu wollen, hat sie quasi schon das heutige Aus der Faeser-Verhandlungen über eine EU-weite Verteilungsquote beschworen. Die meisten anderen EU-Innenminister lehnen einen Verteilungsschlüssel für Ukrainer ab. Sie nehmen wahr, dass Deutschland gerne die Lasten trägt, und nehmen dieses Angebot bereitwillig an. Dabei kann die deutsche Position nur sein, dass wir zwar helfen wollen, aber uns erst selbst in die Lage versetzen müssen, angemessen helfen zu können. Dazu müssen einerseits Ausreisepflichtige in einer Abschiebeoffensive ausgewiesen werden und andererseits die akribische Registrierung der ankommenden Ukrainer erfolgen, um jene auszusieben, welche sich eine ukrainische Staatsbürgerschaft lediglich ‚kulturell aneignen‘. Die Ablehnung der ausländischen EU-Innenminister fußt sicher auch auf dem deutschen Versagen der polizeilichen Erfassung der Flüchtlinge und der damit einhergehenden Unsicherheit darüber, wer eigentlich einreist.


Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung daher auf, in Kooperation mit den Ländern ab sofort eine systematische, lückenlose und täuschungssichere Registrierung der Kriegsflüchtlinge einzuleiten und dabei den Zustrom künftig, wie von Vertretern der Bundespolizei gefordert, über stationäre Grenzkontrollen gemäß Artikel 25 Schengener Grenzkodex (EU-Verordnung 2016/399) zu kanalisieren und hierbei in Kooperation mit den Ländern insbesondere sicherzustellen, dass bei der Registrierung und der Erteilung von Aufenthaltstiteln die Personalpapiere genau geprüft und die Identität auch biometrisch erfasst wird; ferner mittels der in Rede stehenden Maßnahmen gleichfalls sicherzustellen, dass die unübersichtliche Lage nicht von Trittbrettfahrern ausgenutzt wird, welche sich zu Unrecht fälschlich als Ukrainer ausgeben oder im Strom der Kriegsflüchtlinge miteinreisen, um hier Asyl zu beantragen; des Weiteren sicherzustellen, dass nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind, wie von der Massenzustromrichtlinie vorgesehen in ihr Herkunftsland zurückkehren; sowie umgehend im Verbund mit den Ländern die im Koalitionsvertrag angekündigte Offensive zur Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zu beginnen, den angekündigten Rückführungsbeauftragten zu ernennen, aktuell in Umsetzung befindliche Aufnahme- und Relocationprogramme auszusetzen sowie den Familiennachzug zu lediglich subsidiär Schutzberechtigten auszuschließen.


Ferner ist es erforderlich, im Verbund mit der Kultusministerkonferenz und Vertretern der Ukraine einen bundesweit einheitlichen Lehrplan zu erarbeiten, welcher dem Interesse der Ukraine an einer an der dortigen Schullaufbahn ausgerichteten Bildungskontinuität Rechnung trägt. Die Aufnahmepraxis und die politische Kommunikation insgesamt sind so zu gestalten, dass die von der Ukraine für den Wiederaufbau des Landes und auch von den Kriegsflüchtlingen selbst angestrebte Rückkehr nach Ende der Kampfhandlungen sich zeitnah realisieren lässt. Bis dahin bleibt es erforderlich, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Kriegsflüchtlinge auf Basis freiwilliger Übernahmezusagen der Staaten ab sofort nach einem fairen, die jeweiligen Aufnahmekapazitäten berücksichtigenden Schlüssel auf alle europäischen Staaten (in und außerhalb der EU) verteilt werden.“





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