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Anhörung im Innenausschuß: erleichterte Einbürgerungen

In der Innenausschuß-Anhörung ging es um die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts - auf Deutsch: um die Vereinfachung von Einbürgerungen. Nicht nur reichen mitunter nun bereits drei Jahre Aufenthalt, um Deutscher zu werden, sondern eine Mehrstaatigkeit soll dabei generell möglich sein. Daß die Einbürgerungsanwärter im Gegenzug ein Lippenbekenntnis zum Grundgesetz abgeben müssen, ist nur eine Scheinhürde in der forcierten Verramschung der Staatsbürgerschaft. Hierzu habe ich die anwesenden Sachverständigen befragt.




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