Die Bundesregierung legt eine Nervosität an den Tag, die in auffallendem Mißverhältnis zu der angeblichen rechtlichen Folgenlosigkeit des Pakts steht. Die GroKo wird kommenden Donnerstag einen Erschließungsantrag zur Klarstellung dem Bundestag vorlegen, nach dem der Migrationspakt keine rechtlich bindenden Verpflichtungen nach sich ziehen wird. Das festzulegen liegt aber gar nicht in der Macht nationaler Parlamente, der Antrag ist eine bloße Nebelkerze, um die Gemüter zu beruhigen. Zwingend notwendig hingehen, um tatsächliche Unverbindlichkeit des Migrationspakts für alle Zeit sicherzustellen und rechtliche Bindungswirkung qua Völkergewohnheitsrecht auszuschließen, wäre eine Protokollerklärung zur Unverbindlichkeit Deutschlands – wie sie auch von Österreich abgegeben wird - im internationalen Rahmen bei der Verabschiedung des Migrationspakts am 11. Dezember.