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Innenausschuß-Anhörung: Keine nachträgliche Korrektur bei fehlerhaften Asylverfahren

Aus einer Anhörung im Innenausschuß über einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern bei ihrem Verfahren. Ein Beispiel, wie falsche Verwaltungspraxis nachträglich mittels einer abstrakten Rechtserklärung legitimiert werden soll: Prof. Thym räumt ein, daß die Verwaltungspraxis bei Asylanträgen in den Jahren 2015/6 (ankreuzen auf Fragebögen ohne persönliche Vorstellung) nicht rechtskonform war; die Erstbeantragung auf Asyl werde aber nicht gegenstandslos, wenn dort Rechtsmaßstäbe verletzt wurden, da Rechtsfrieden und Bestandsgarantie (!) herrschen müssten. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Einzelfehler der Verwaltung, sondern um ein systematisch - auch von der Bundesregierung - gewolltes Verwaltungsvorgehen. Was ist mit den Rechtsinteressen der Deutschen - als faktischer Gegenpartei - an korrektem Vorgehen im Asylverfahren? Der häufig durch Falschangaben der Betroffenen herbeigeführte Asylstatus muß auch im nachhinein korrigiert werden können, gerade um das Vertrauen in eine korrekt arbeitende Verwaltung und damit den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

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