Zu den Plänen von Innenministerin Faeser, die Befugnisse des BKA drastisch zu erweitern, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio:
„Faesers Pläne, heimlich Wohnungseinbrüche durchführen zu lassen, sollten niemanden überraschen. Nicht mehr soll die Polizei, wie bisher, eine Straftat benennen sowie angeben müssen, was überhaupt gefunden werden soll; auf dieser Basis waren bislang solche Maßnahmen bei der Staatsanwaltschaft und dann beim Ermittlungsrichter zu beantragen – unter Information des Betroffenen. Die dramatisch erweiterten Durchsuchungen mittels geheimer Einbrüche sollen nun nicht einmal auf Situationen mit Gefahr in Verzug beschränkt sein.
Dies alles passt in ein seit langem bestehendes Bild. Zunächst hatte Faeser in einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Aushöhlung etlicher Grundrechte vorangetrieben, getarnt mit dem Label ,Bekämpfung von Rechtsextremismus‘. Ein Begriff, den der von ihr weisungsabhängige Verfassungsschutz inzwischen inflationär verwendet. Sodann hatte sie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abzuschaffen versucht – durch einen juristischen Trick zur Umgehung des rechtlich vorgesehenen Umgangs mit Presseorganen. Nun holt sie zum ganz großen Schlag aus: Jeder soll jetzt von ihr proaktiv ausgeforscht werden können – natürlich wieder nur zu unser aller Besten, diesmal heißt das Tarnlabel ,Terrorbekämpfung‘. Die Gesinnung dieser Politik, die den Rechtsstaat ganz offen aushöhlen will, lässt einem die Haare zu Berge stehen.
Diesmal wird also das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschleift: Die Wohnungen sollen heimlich aufgebrochen und durchsucht werden und Spähsoftware auf Computern und Smartphones installiert werden. Ziel ist unter anderem, dass der Wohnungsinhaber nicht mehr anwesend sein soll, dass ihm kein Durchsuchungsbeschluss übergeben werden muss – was sonst aber selbst bei Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr so geregelt ist. Diese Innenministerin haust im Grundgesetz wie der Fuchs im Hühnerstall. Faesers Maßnahmen sind Terror gegen das Grundgesetz.“
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