Heimlich, still und leise soll die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft weiter vereinfacht werden. Damit dies am besten ohne Debatte über die Bühne geht, wurden die Erleichterungen ganz nebenbei in ein Gesetz eingebettet, welches an sich dafür diente, den Nachkommen von NS-Verfolgten eine Wiedergutmachung zuteilwerden zu lassen. Der Gesetzesschreiber hatte sich wohl erhofft, daß bei diesem diffizilen Thema - der Aufarbeitung des NS-Unrechts - nicht so genau hingeschaut würde, was en passant auch noch mitbeschlossen werden soll. So wird etwas das Sprachniveau, welches Einbürgerungswillige vorweisen müssen, niedriger oder die Fristen zur Einbürgerung bei 'zivilgesellschaftlichem Engangement' herabgesetzt. Dazu befragte ich den Sachverständigen in der Anhörung im Innenausschuß am 07.06.2021.
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