In einer Anhörung im Innenausschuß des Bundestages wurde vergangene Woche das neue Chancen-Aufenthaltsrecht von Sachverständigen beurteilt - ich selbst konnte hierzu den Präsidenten des Deutschen Landkreistags befragen. Thematisiert wurden dabei u.a. die Anrechnung von Zeiten der selbst betriebenen Identitätsverschleierung als Wartezeit auf das Chancenjahr und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die teilweise so früh erfolgt, dass ggf. gerichtlich bestätigte Ablehnungen des Asylantrags de facto unterlaufen werden. Auch die mit dem neuen Gesetz einhergehende grundsätzliche Aufweichung des Unterschieds von abgelehntem bzw. stattgegebenen Asylantrag wird angesprochen.
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