In der heutigen Innenausschuss-Anhörung zur asylrechtlichen Einstufung sicherer Herkunftsstaaten frage ich die anwesende Bamf-Sachverständige, ob sie die - verschiedentlich vorgebrachte - Argumentation, es sei sowieso nicht sinnvoll, Länder als sichere Herkunftsländer zu deklarieren, da oft eh keine Abschiebung möglich ist (aufgrund mangelnder Mitwirkungswilligkeit der aufnehmenden Länder), nicht auch als nicht schlüssig empfindet: denn die Einstufung als sicheres Herkunftsland ist als unabhängig von der Ausführbarkeit einer Abschiebung zu betrachten. Zudem frage ich, ob es nicht sinnvoll wäre, die Entscheidungen des Bamf selbst zur Grundlage der Einstufung zu sicheren Herkunftsländern bei denjenigen Ländern zu nehmen, bei denen schon jetzt Anerkennungsquoten von unter 5% (bzw. unter 3%) bestehen.