Das Tragen des Kopftuchs ist keineswegs Religionsausübung. Es ist ein politisches Symbol, mit dem sich die Trägerin bewusst von der deutschen Gesellschaft abgrenzt!
Das Berliner Neutralitätsgesetz darf daher nicht ausgehöhlt werden, sondern muss weiterhin vollumfänglich erhalten bleiben - das Land Berlin muss in Revision gehen.